Allgemeine Geschäftsbedingungen der S-IQ Consulting UG(haftungsbeschränkt), Marktstraße 4, 73765, Neuhausen (nachfolgend: S-IQ ), Handelsregister: HRB 780285 Amtsgericht Stuttgart
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die S-IQ mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) S-IQ schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit S-IQ als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) der S-IQ Marktstraße 4, 73765 Neuhausen sind, E-Mail-Newsletter beziehen und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit S-IQ eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von S-IQ vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von S-IQ ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet S-IQ nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als S-IQ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn S-IQ in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(5) Alle zwischen Ihnen und S-IQ im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(6) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.
(1) S-IQ erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Agentur-Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings & Recruitings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet S-IQ nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann S-IQ lediglich den Erfolg bestimmter Werbe- und Recruitingmaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne/Recruitingkampagne haben können, von S-IQ nicht geschuldet wird.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass innerhalb der Zusammenarbeit gewisse Mitwirkungspflichten, wie das zur Verfügung stellen von Informationen, Beantworten von Fragen oder anderen gemeinsam mit S-IQ festgelegten Aufgaben, entstehend. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und nach der mit S-IQ gemeinsam festgelegten Frist zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch S-IQ, bleibt der Vergütungsanspruch von S-IQ unberührt.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch S-IQ vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(1) Der Vertragsschluss zwischen S-IQ und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen S-IQ und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf S-IQ’s Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Google, Instagram, LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit S-IQ dar.
(4) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(1) Die Preise, die von S-IQ angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich entweder als Gesamtbetrag in Vorkasse per Überweisung oder als monatliche Ratenzahlung zum erstes des Vertrags-Monats per SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit S-IQ via Telefon / Videochat gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Video-Chats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Firmen-Lastschriftmandat zu übermitteln an: consulting@s-iq.net
Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
S-IQ Consulting UG(haftungsbeschränkt), Marktstraße 4, 73765 Neuhausen und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von S-IQ Consulting UG(haftungsbeschränkt), Marktstraße 4, 73765 Neuhausen und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) S-IQ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an S-IQ zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) S-IQ Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(8) Weitere Investitionen, die zum Erfolg einer Zusammenarbeit notwendig sind, sind stets vom Kunden zu tragen. Beispielsweise Werbebudget, LinkedIn Sales Navigator Lizenz etc.
(9) Der in dem Angebot ausgewiesene Betrag ist ein in sich geschlossener Vertrag. Wird die Leistung z.B. vor dem angegebenen Leistungszeitraum erbracht, ist der offene Rechnungsbetrag trotzdem in seiner Fülle zu begleichen.
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat, oder im Vertrag eine andere Form der Verlängerung des Vertrages festgehalten wurde. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch S-IQ beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei S-IQ eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei S-IQ vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist S-IQ berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber S-IQ in Verzug, ist S-IQ berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. S-IQ wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(1) S-IQ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. S-IQ ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass S-IQ bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird S-IQ Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist S-IQ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von S-IQ unberührt.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) S-IQ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S-IQ nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet S-IQ nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet S-IQ nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, S-IQ ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt S-IQ insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(5) S-IQ haftet nicht für Fehler, die von einer Software ausgehen, noch von kompletten Software-Ausfällen.
(6) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug, auf die von S-IQ erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von S-IQ für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu S-IQ Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte S-IQ’s Mitglieder-Plattformen an nicht von S-IQ gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von S-IQ im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 10.000,00 Euro betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von S-IQ aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und schriftlich bestätigt werden.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die S-IQ nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an S-IQ über.
S-IQ geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für S-IQ höchste Priorität. S-IQ informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme S-IQ’s Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch S-IQ im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch S-IQ widersprechen, müssen Sie S-IQ dafür eine E-Mail zukommen lassen an: consulting@s-iq.net
(3) Der Kunde stellt S-IQ von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, S-IQ hat diese Verstöße zu verantworten.
(4) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von S-IQ maßgebend.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 73728 Esslingen am Neckar
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Esslingen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
AGB Stand: August 2023
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