Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMARX LLC, 3833 Powerline RD STE 801‒B, 33309, in FT Lauderdale (Florida) (nachfolgend: SMARX ), Official Entity Number: L25000328479
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die SMARX mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‒rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) SMARX schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit SMARX als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) der SMARX 3833 Powerline Road, 33309 FT Lauderdale sind, E‒Mail‒Newsletter beziehen und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit SMARX eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SMARX vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von SMARX ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet SMARX nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SMARX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SMARX in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(5) Alle zwischen Ihnen und SMARX im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(6) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistungen von SMARX / Mitwirkung des Kunden
(1) SMARX erbringt für den Kunden im B2B‒Bereich Agentur‒Dienstleistungen im Bereich des Online‒Marketings & Recruitings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SMARX nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann SMARX lediglich den Erfolg bestimmter Werbe‒ und Recruitingmaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne/Recruitingkampagne haben können, von SMARX nicht geschuldet wird.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass innerhalb der Zusammenarbeit gewisse Mitwirkungspflichten, wie das zur Verfügung stellen von Informationen, Beantworten von Fragen oder anderen gemeinsam mit SMARX festgelegten Aufgaben, entstehend. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und nach der mit SMARX gemeinsam festgelegten Frist zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SMARX, bleibt der Vergütungsanspruch von SMARX unberührt.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs‒/Werbemaßnahme durch SMARX vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen SMARX und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen SMARX und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf SMARX Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Google, Instagram, LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit SMARX dar.
(4) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von SMARX angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E‒Mail oder schriftlich, verstehen sich im Rahmen des Reverse Charge verfahren gemäß §13b USst G.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich entweder als Gesamtbetrag in Vorkasse per Überweisung oder als monatliche Ratenzahlung zum erstes des Vertrags‒Monats per SEPA‒Firmen‒Lastschrift‒Mandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA‒) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit SMARX via Telefon / Videochat gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA‒Firmen‒Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Video‒Chats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA‒Firmen‒Lastschriftmandat zu übermitteln an: consulting@smarx.de
Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
SMARX 3833 Powerline Road, 33309 FT Lauderdale und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA‒Basislastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von SMARX 3833 Powerline Road, 33309 FT Lauderdale und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA‒Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) SMARX stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an SMARX zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) SMARX Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(8) Weitere Investitionen, die zum Erfolg einer Zusammenarbeit notwendig sind, sind stets vom Kunden zu tragen. Beispielsweise Werbebudget, LinkedIn Sales Navigator Lizenz etc.
(9) Der in dem Angebot ausgewiesene Betrag ist ein in sich geschlossener Vertrag. Wird die Leistung z.B. vor dem angegebenen Leistungszeitraum erbracht, ist der offene Rechnungsbetrag trotzdem in seiner Fülle zu begleichen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat, oder im Vertrag eine andere Form der Verlängerung des Vertrages festgehalten wurde. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SMARX beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SMARX eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SMARX vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist SMARX berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SMARX in Verzug, ist SMARX berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SMARX wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) SMARX wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SMARX ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass SMARX bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird SMARX Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist SMARX gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SMARX unberührt.
(4) Die Weitergabe der Arbeits‒ und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) SMARX haftet nicht auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMARX nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SMARX nicht für Daten‒ und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet SMARX nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, SMARX ausschließlich solches Bild‒/Video‒/Tonmaterial‒/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt SMARX insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(5) SMARX haftet nicht für Fehler, die von einer Software ausgehen, noch von kompletten Software‒Ausfällen.
(6) SMARX übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Sperrungen oder sonstige Maßnahmen, die von LinkedIn ausgehen. Änderungen der Plattformrichtlinien, Anpassungen des Algorithmus oder technische Entwicklungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von SMARX und können die Performance oder Nutzung des Accounts beeinflussen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen von LinkedIn oder anderen relevanten Plattformen einzuhalten.
Ebenso übernimmt SMARX keine Haftung für die Nutzung oder Integration von Drittanbieter‒Software oder Tools, die in Verbindung mit LinkedIn oder anderen Plattformen verwendet werden. Dies umfasst unter anderem Automatisierungstools, Analyse‒Software oder externe Schnittstellen. Die Verantwortung für die Auswahl, Nutzung und mögliche Folgen der eingesetzten Software liegt vollständig beim Kunden.
(7) Der Kunde ist für die wettbewerbs‒ und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug, auf die von SMARX erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits‒ und Leistungsergebnisse. Leistungs‒ und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk‒ bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von SMARX für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT‒Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu SMARX Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte SMARX Mitglieder‒Plattformen an nicht von SMARX gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von SMARX im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 10.000,00 Euro betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von SMARX aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und schriftlich bestätigt werden.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SMARX nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SMARX über.
§ 10 Widerrufsrecht
SMARX geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.
§ 11 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für SMARX höchste Priorität. SMARX informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme SMARX Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch SMARX im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E‒Mail, SMS, Telefon, Messenger‒Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch SMARX widersprechen, müssen Sie SMARX dafür eine E‒Mail zukommen lassen an: consulting@smarx.de
(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E‒Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing‒ und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht‒EU/EWR‒Staaten) ein
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SMARX maßgebend.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des US Bundesstaates Florida, unter Ausschluss des UN‒Kaufrechts(CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Wohnsitzlandes des Kunden entgegenstehen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 73728 Esslingen am Neckar
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Fort Lauderdale, Florida.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Eine englische Fassung kann auf Wunsch bereitgestellt werden.
AGB Stand: November 2025


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